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AGB für Bürodienstleistungen, Fassung vom 1.11.2004
Unsere AGB für Beherbergung finden Sie hier.

§ 10 Nutzungsbedingungen für allgemeine Einrichtungen


(1) Bei Inanspruchnahme von Büro- und Infrastrukturdienstleistungen stehen dem Kunden allgemeine Einrichtungen zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Kunden zur Verfügung.


(2) Es gilt als vereinbart, dass der Kunde allgemeine Einrichtungen, die der Reservierung bedürfen (z.B. Besprechungsraum), im Monatsdurchschnitt nicht häufiger nutzt, als der Anteil der eigenen Fläche zur gesamten vermietbaren Fläche steht. Für jede Nutzung im Ausmaß von bis zu 4 Stunden wird eine Einheit gerechnet, auch wenn die jeweilige Nutzung kürzer als 4 Stunden ist. Eine längere Nutzung an einem Tag berechtigt das Herrenhaus Laxenburg zur Berechnung eines Nutzungsentgelts.


(3) Es besteht kein Anspruch auf Reduktion des pauschalen Nutzungsentgelts, wenn der Kunde allgemeine Einrichtungen nicht oder nur selten nutzt.


(4) Werden Einrichtungen, die der Reservierung bedürfen, häufiger als in § 10 (2) vereinbart genutzt, ist das Herrenhaus Laxenburg berechtigt, den Mehrverbrauch zu verrechnen.


(5) Der Kunde hat bei der Nutzung allgemeiner Einrichtungen keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder auf eine permanente Verfügbarkeit. Er hat jedoch Anspruch, seine Termine in Absprache mit den anderen Kunden im Herrenhaus Laxenburg im Ausmaß gemäß § 10 (2) Montag bis Freitag, wenn Arbeitstag, bis zu einer Höchstdauer von jeweils 4 Stunden wahrzunehmen.


(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenstände in allgemein genutzten Räumen zu deponieren sowie bauliche Veränderungen durchzuführen.


§ 11 Nutzungsbedingungen für Telefon, Netzwerk und Internet


(1) Das Herrenhaus Laxenburg stellt dem Kunden Telefonanschlüsse samt Telefonapparaten sowie analoge Telefonanschlüsse zum Betrieb von Telefaxgeräten in den vom Kunden genutzten Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs zur Verfügung.


(2) Sämtliche Gesprächsgebühren werden unter Vorlage eines Einzelgesprächsnachweises separat verrechnet. Die Gesprächsgebühren werden gemäß jeweils aktuell gültiger Preisliste verrechnet. Es gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen der in Anspruch genommenen Telekom-Netzbetreiber. Steht aus technischen Gründen in Einzelfällen kein oder nur ein unvollständiger Einzelgesprächsnachweis zur Verfügung, stimmen beide Vertragspartner zu, als Entgelt für die nicht belegten Zeiten den Mittelwert der letzten drei Monate anzuwenden.


(3) Das Herrenhaus Laxenburg stellt dem Kunden Netzwerk- bzw. Internetanschlüsse in den von ihm genutzten Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs zur Verfügung.


(4) Es gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen des in Anspruch genommenen Internet Service Providers. Bei Überschreiten des vereinbarten Datenübertragungsvolumens ist das Herrenhaus Laxenburg berechtigt, ab diesem Monat das Entgelt für unlimitierte Internet-Nutzung zu verrechnen.


(5) Der Kunde ist berechtigt, in den von ihm genutzten Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs beliebig viele Computer in angemessener Zahl mit dem Internet-Anschluss zu versorgen, sofern diese zu seinem Betrieb gehören und kein Internet-Server-Betrieb vorliegt. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Internetanschlusses an Dritte ist nicht gestattet.


§ 12 Instandhaltung und bauliche Maßnahmen


(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme von Büro- und Infrastruktur-dienstleistungen in Gebäuden des Herrenhauses Laxenburgs.


(2) Für Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, die sich aus normaler Abnützung ergeben, kommt das Herrenhaus Laxenburg auf.


(3) Der Kunde trägt die Kosten für die Behebung aller Schäden, die während der Vertragsdauer an den Büroräumen, den Einrichtungsgegenständen, Installationsanlagen und daran angeschlossen Geräten auftreten, die nicht aus normaler Abnützung resultieren.


(4) Der Kunde hat die vorübergehende Benützung und die Veränderung seiner Büroräume zuzulassen, wenn dies zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungs-arbeiten an allgemeinen Teilen des Gebäudes oder zur Behebung ernster Schäden des Gebäudes oder anderer Wohn- und Geschäftsräume notwendig und zweckmäßig ist. Bauteile, Vorrichtungen oder Geräte, die zum Zweck der Überprüfung, Reinigung, Wartung oder Reparatur zugänglich sein müssen wie Heizkörper, Ver- und Entsorgungs-leitungen, Elektroverteiler etc. sind vom Kunden zugänglich zu halten bzw. im Bedarfsfall auf seine Kosten zugänglich zu machen.


(5) Die Anbringung von Werbeeinrichtungen, Reklame jeder Art und Firmenschilder für den Kunden darf nur in der dafür vorgesehenen Weise durch das Herrenhaus Laxenburg erfolgen. Die Kosten der Montage sowie der Demontage nach Beendigung des Vertrages ebenso wie die Wiederherstellung eines optisch ansprechenden Originalzustandes gehen zu Lasten des Kunden.


(6) Die Durchführung von baulichen Veränderungen an den Büroräumen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Herrenhauses Laxenburgs gestattet. In allen Fällen einer baulichen Veränderung hat der Kunde auf eigene Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen zu sorgen. Sämtliche Installationen dürfen nur unter Putz verlegt werden.


(7) Der Kunde hat dem Herrenhaus Laxenburg alle Kosten, die unmittelbar oder mittelbar auf gemäß § 12 (5) und § 12 (6) resultierenden Arbeiten zurückzuführen sind, unverzüglich zu ersetzen. Dazu gehören auch Kosten in Folge von behördlichen Auflagen, Reinigung des Gebäudes und eine allfällige Entschädigung an jene Personen, deren Rechte anlässlich der Arbeiten beeinträchtigt werden. Ebenso obliegt dem Kunden die ehest mögliche Entfernung von Bauschutt etc. sowie die Wiederherstellung beschädigter allgemeiner Teile des Gebäudes (einschließlich Malerei) auf seine Kosten.


(8) Sämtliche baulichen Veränderungen, Einbauten oder sonstige Investitionen gehen, soweit im Einzelfall nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ohne Ersatzanspruch in das Eigentum des Herrenhauses Laxenburgs über. Dieses kann jedoch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen, dass der frühere Zustand auf Kosten des Kunden wiederhergestellt wird.


§ 13 Haftung


(1) Das Herrenhaus Laxenburg haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


(3) Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen das Herrenhaus Laxenburg ist ausgeschlossen.


(4) Das Herrenhaus Laxenburg übernimmt keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden aus zeitweiligen Störungen oder Absperrungen der Wasserzufuhr, Kanalisierungsleitung, von Gas, Strom, Licht, Telefon, Internet und dergleichen entstehen.


(5) Das Herrenhaus Laxenburg übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Brand und andere außerordentliche Zufälle, auch nicht durch Diebstahl oder Vandalismus, an den vom Kunden in den Gebäuden des Herrenhauses Laxenburgs eingebrachten Gegenständen entstehen.


(6) Das Herrenhaus Laxenburg leistet keine Gewähr für ein bestimmtes Ausmaß, einen bestimmten Ertrag oder eine sonstige bestimmte Beschaffenheit seiner Räumlichkeiten.


(7) Soweit die Haftung dem Herrenhaus Laxenburg ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Herrenhauses Laxenburgs.


(8) In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei vom Herrenhaus Laxenburg zu vertretenden Schäden auf 1.100 Euro pro Schadensfall begrenzt.


§ 14 Datenschutz


(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.


(2) Das Herrenhaus Laxenburg behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten - beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung - zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen dem Herrenhaus Laxenburg erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.


§ 15 Schlussbestimmungen


(1) Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herrenhauses Laxenburgs.


(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.


(3) Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden.

(4) Solange dem Herrenhaus Laxenburg nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art an die Adresse der vom Kunden genutzten Räumlichkeiten des Herrenhauses Laxenburgs mit der Wirkung, dass sie dem Kunden als zugekommen gelten.


(5) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Jegliches Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.


(6) Für die Dienstleistung gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumenten-schutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.


(7) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mödling. Wenn vom Herrenhaus Laxenburg nicht anders bezeichnet, ist Laxenburg Erfüllungsort.


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