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AGB für Bürodienstleistungen,
Fassung vom 1.11.2004
Unsere AGB für Beherbergung finden Sie hier.
§ 10 Nutzungsbedingungen für allgemeine
Einrichtungen
(1) Bei Inanspruchnahme von Büro- und Infrastrukturdienstleistungen
stehen dem Kunden allgemeine Einrichtungen zur gemeinsamen
Nutzung mit anderen Kunden zur Verfügung.
(2) Es gilt als vereinbart, dass der Kunde allgemeine
Einrichtungen, die der Reservierung bedürfen (z.B.
Besprechungsraum), im Monatsdurchschnitt nicht häufiger
nutzt, als der Anteil der eigenen Fläche zur gesamten
vermietbaren Fläche steht. Für jede Nutzung
im Ausmaß von bis zu 4 Stunden wird eine Einheit
gerechnet, auch wenn die jeweilige Nutzung kürzer
als 4 Stunden ist. Eine längere Nutzung an einem
Tag berechtigt das Herrenhaus Laxenburg zur Berechnung
eines Nutzungsentgelts.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Reduktion des pauschalen
Nutzungsentgelts, wenn der Kunde allgemeine Einrichtungen
nicht oder nur selten nutzt.
(4) Werden Einrichtungen, die der Reservierung bedürfen,
häufiger als in § 10 (2) vereinbart genutzt,
ist das Herrenhaus Laxenburg berechtigt, den Mehrverbrauch
zu verrechnen.
(5) Der Kunde hat bei der Nutzung allgemeiner Einrichtungen
keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder auf
eine permanente Verfügbarkeit. Er hat jedoch Anspruch,
seine Termine in Absprache mit den anderen Kunden im
Herrenhaus Laxenburg im Ausmaß gemäß
§ 10 (2) Montag bis Freitag, wenn Arbeitstag, bis
zu einer Höchstdauer von jeweils 4 Stunden wahrzunehmen.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenstände
in allgemein genutzten Räumen zu deponieren sowie
bauliche Veränderungen durchzuführen.
§ 11 Nutzungsbedingungen für Telefon, Netzwerk
und Internet
(1) Das Herrenhaus Laxenburg stellt dem Kunden Telefonanschlüsse
samt Telefonapparaten sowie analoge Telefonanschlüsse
zum Betrieb von Telefaxgeräten in den vom Kunden
genutzten Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs
zur Verfügung.
(2) Sämtliche Gesprächsgebühren werden
unter Vorlage eines Einzelgesprächsnachweises separat
verrechnet. Die Gesprächsgebühren werden gemäß
jeweils aktuell gültiger Preisliste verrechnet.
Es gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen
der in Anspruch genommenen Telekom-Netzbetreiber. Steht
aus technischen Gründen in Einzelfällen kein
oder nur ein unvollständiger Einzelgesprächsnachweis
zur Verfügung, stimmen beide Vertragspartner zu,
als Entgelt für die nicht belegten Zeiten den Mittelwert
der letzten drei Monate anzuwenden.
(3) Das Herrenhaus Laxenburg stellt dem Kunden Netzwerk-
bzw. Internetanschlüsse in den von ihm genutzten
Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs zur
Verfügung.
(4) Es gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen
des in Anspruch genommenen Internet Service Providers.
Bei Überschreiten des vereinbarten Datenübertragungsvolumens
ist das Herrenhaus Laxenburg berechtigt, ab diesem Monat
das Entgelt für unlimitierte Internet-Nutzung zu
verrechnen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, in den von ihm genutzten
Büroräumen des Herrenhauses Laxenburgs beliebig
viele Computer in angemessener Zahl mit dem Internet-Anschluss
zu versorgen, sofern diese zu seinem Betrieb gehören
und kein Internet-Server-Betrieb vorliegt. Die entgeltliche
oder unentgeltliche Überlassung des Internetanschlusses
an Dritte ist nicht gestattet.
§ 12 Instandhaltung und bauliche Maßnahmen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die
Inanspruchnahme von Büro- und Infrastruktur-dienstleistungen
in Gebäuden des Herrenhauses Laxenburgs.
(2) Für Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten,
die sich aus normaler Abnützung ergeben, kommt
das Herrenhaus Laxenburg auf.
(3) Der Kunde trägt die Kosten für die Behebung
aller Schäden, die während der Vertragsdauer
an den Büroräumen, den Einrichtungsgegenständen,
Installationsanlagen und daran angeschlossen Geräten
auftreten, die nicht aus normaler Abnützung resultieren.
(4) Der Kunde hat die vorübergehende Benützung
und die Veränderung seiner Büroräume
zuzulassen, wenn dies zur Durchführung von Erhaltungs-
oder Verbesserungs-arbeiten an allgemeinen Teilen des
Gebäudes oder zur Behebung ernster Schäden
des Gebäudes oder anderer Wohn- und Geschäftsräume
notwendig und zweckmäßig ist. Bauteile, Vorrichtungen
oder Geräte, die zum Zweck der Überprüfung,
Reinigung, Wartung oder Reparatur zugänglich sein
müssen wie Heizkörper, Ver- und Entsorgungs-leitungen,
Elektroverteiler etc. sind vom Kunden zugänglich
zu halten bzw. im Bedarfsfall auf seine Kosten zugänglich
zu machen.
(5) Die Anbringung von Werbeeinrichtungen, Reklame jeder
Art und Firmenschilder für den Kunden darf nur
in der dafür vorgesehenen Weise durch das Herrenhaus
Laxenburg erfolgen. Die Kosten der Montage sowie der
Demontage nach Beendigung des Vertrages ebenso wie die
Wiederherstellung eines optisch ansprechenden Originalzustandes
gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Die Durchführung von baulichen Veränderungen
an den Büroräumen durch den Kunden ist nur
mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Herrenhauses Laxenburgs gestattet. In allen Fällen
einer baulichen Veränderung hat der Kunde auf eigene
Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung
der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und
sonstigen Unterlagen zu sorgen. Sämtliche Installationen
dürfen nur unter Putz verlegt werden.
(7) Der Kunde hat dem Herrenhaus Laxenburg alle Kosten,
die unmittelbar oder mittelbar auf gemäß
§ 12 (5) und § 12 (6) resultierenden Arbeiten
zurückzuführen sind, unverzüglich zu
ersetzen. Dazu gehören auch Kosten in Folge von
behördlichen Auflagen, Reinigung des Gebäudes
und eine allfällige Entschädigung an jene
Personen, deren Rechte anlässlich der Arbeiten
beeinträchtigt werden. Ebenso obliegt dem Kunden
die ehest mögliche Entfernung von Bauschutt etc.
sowie die Wiederherstellung beschädigter allgemeiner
Teile des Gebäudes (einschließlich Malerei)
auf seine Kosten.
(8) Sämtliche baulichen Veränderungen, Einbauten
oder sonstige Investitionen gehen, soweit im Einzelfall
nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ohne
Ersatzanspruch in das Eigentum des Herrenhauses Laxenburgs
über. Dieses kann jedoch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
verlangen, dass der frühere Zustand auf Kosten
des Kunden wiederhergestellt wird.
§ 13 Haftung
(1) Das Herrenhaus Laxenburg haftet für Schäden,
sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
(3) Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden,
nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen das Herrenhaus
Laxenburg ist ausgeschlossen.
(4) Das Herrenhaus Laxenburg übernimmt keine Haftung
für Schäden, welche dem Kunden aus zeitweiligen
Störungen oder Absperrungen der Wasserzufuhr, Kanalisierungsleitung,
von Gas, Strom, Licht, Telefon, Internet und dergleichen
entstehen.
(5) Das Herrenhaus Laxenburg übernimmt keine Haftung
für Schäden, die durch Brand und andere außerordentliche
Zufälle, auch nicht durch Diebstahl oder Vandalismus,
an den vom Kunden in den Gebäuden des Herrenhauses
Laxenburgs eingebrachten Gegenständen entstehen.
(6) Das Herrenhaus Laxenburg leistet keine Gewähr
für ein bestimmtes Ausmaß, einen bestimmten
Ertrag oder eine sonstige bestimmte Beschaffenheit seiner
Räumlichkeiten.
(7) Soweit die Haftung dem Herrenhaus Laxenburg ausgeschlossen
oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Herrenhauses Laxenburgs.
(8) In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei vom Herrenhaus
Laxenburg zu vertretenden Schäden auf 1.100 Euro
pro Schadensfall begrenzt.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft
notwendigen Daten elektronisch erfasst und verarbeitet
werden.
(2) Das Herrenhaus Laxenburg behält sich vor, zum
Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei
Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen
und ihnen Daten - beschränkt auf den Fall nicht
vertragsgemäßer Abwicklung - zu melden. Die
Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur
Wahrung berechtigter Interessen dem Herrenhaus Laxenburg
erforderlich ist und schützenswerte Belange des
Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus
diesem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Herrenhauses Laxenburgs.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige
Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner
werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung
zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst
nahe kommt.
(3) Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Diese Formvorschrift
kann nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden.
(4) Solange dem Herrenhaus Laxenburg nicht eine andere
Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen
Zustellungen aller Art an die Adresse der vom Kunden
genutzten Räumlichkeiten des Herrenhauses Laxenburgs
mit der Wirkung, dass sie dem Kunden als zugekommen
gelten.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen
Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen
Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem
Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt
wird. Jegliches Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht
sind ausgeschlossen.
(6) Für die Dienstleistung gegenüber Verbrauchern
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden
Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumenten-schutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
(7) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mödling.
Wenn vom Herrenhaus Laxenburg nicht anders bezeichnet,
ist Laxenburg Erfüllungsort.
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